Mietbedingungen
Stornierungs-/Rückerstattungsbedingungen
Bei Eurauto Car Rental bieten wir unseren Gästen die Möglichkeit einer "Reservierung ohne Vorauszahlung", sodass die Zahlung im Büro erfolgen kann. Wenn Sie Ihre Vorauszahlungsreservierung stornieren, wird der gesamte Betrag ohne Abzüge zurückerstattet. Darüber hinaus werden die nicht genutzten Tage ebenfalls vollständig erstattet, wenn Sie das Fahrzeug vor dem im Vertrag angegebenen Zeitraum zurückgeben.
Für detailliertere Informationen können Sie unser Call Center unter der Telefonnummer 0 850 216 28 11 anrufen.
Mietbedingungen
A - Die Person, die das Fahrzeugübergabeformular unterschreibt und das Fahrzeug zusammen mit den darin enthaltenen Bestimmungen übernimmt, ist die Person, die das Fahrzeug entgegennimmt.
B - 1) Die Person, die das Fahrzeug übergibt, stellt das Fahrzeug unter der Bedingung zur Nutzung zur Verfügung, dass die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden, und zwar für die festgelegte Dauer. Die Person, die das Fahrzeug übernimmt, erklärt, dass das Fahrzeug bei Übergabe intakt, unbeschädigt und vollständig ist. Sie akzeptiert auch, dass das Fahrzeug mit einem Reserverad, einem Wagenheber, den für den Straßenverkehr erforderlichen Dokumenten und anderen notwendigen Ausstattungen übergeben wurde. 2) Die Person, die das Fahrzeug übernimmt, ist verpflichtet, das Fahrzeug zur angegebenen Zeit und am angegebenen Tag zurückzugeben. Das Fahrzeug muss ohne weitere Warnungen oder Benachrichtigungen zurückgegeben werden. 3) Die Person, die das Fahrzeug übernimmt, ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb der festgelegten Nutzungseinschränkungen zu nutzen. Das Fahrzeug darf nicht auf folgende Weise verwendet werden:
- Transport von Waren, die gegen Zollgesetze verstoßen, oder Nutzung des Fahrzeugs für illegale Aktivitäten.
- Ziehen oder Transport von Gegenständen ohne Erlaubnis des Übergebers.
- Teilnahme an Rennen, Geschwindigkeitsversuchen oder Motorsportarten.
- Transport von mehr Passagieren als von den Verkehrsvorschriften zulässig.
- Transport von Passagieren oder Waren gegen Entgelt.
Die Person, die das Fahrzeug übernimmt, muss während der Nutzung des Fahrzeugs vorsichtig sein und für die Sicherheit des Fahrzeugs sorgen. Wenn die Sicherheit des Fahrzeugs nicht gewährleistet ist, trägt der Benutzer die entstandenen Schäden.
Im Falle eines Diebstahls oder Schadens am Fahrzeug ist die Person, die das Fahrzeug übernommen hat, verpflichtet, alle Schäden zu entschädigen.
Bei der Fahrzeugrückgabe müssen alle erforderlichen Dokumente (Fahrzeugschein, Kennzeichen usw.) zusammen mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden. Wenn diese Dokumente verloren gehen, muss die Person, die das Fahrzeug übernommen hat, die Kosten für die Ausstellung neuer Dokumente übernehmen.
Für verspätete Fahrzeugrückgaben können zusätzliche Gebühren anfallen.
Die regelmäßige Wartung und die mit der Nutzung und Abnutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten sind vom Benutzer zu tragen.
Die Person, die das Fahrzeug übernimmt, ist für den Verlust oder Schaden an transportierten Waren im Fahrzeug verantwortlich.
Die Mietdauer beträgt 24 Stunden. Für wöchentliche und monatliche Mieten gelten 7 Tage bzw. 30 Tage als Berechnungsgrundlage.
C) Kautions- und Zahlungsbedingungen:
Die Person, die das Fahrzeug übernimmt, ist verpflichtet, eine Kaution für das Fahrzeug zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution kann je nach Fahrzeugtyp variieren.
Am Ende der Mietdauer wird die Kaution in Höhe des Zwei-fachen des berechneten Betrags fällig, und nach Abschluss der endgültigen Abrechnung wird der Restbetrag eingezogen.
Der Benutzer kann die Kaution erhöhen, indem er mindestens 24 Stunden im Voraus informiert, wenn er die Mietdauer verlängern möchte.
D) Versicherung und Schadensfälle:
Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug ist die Person, die das Fahrzeug übernommen hat, verpflichtet, den Unfallbericht und die entsprechenden Dokumente dem Übergeber zu übermitteln.
Die Person, die das Fahrzeug übernommen hat, darf nicht in den Schaden oder Unfall eingreifen und muss den Fahrzeugbesitzer unverzüglich benachrichtigen.
Die Person, die das Fahrzeug übernommen hat, ist für Schäden am Fahrzeug und für Schäden, die Dritten entstehen, verantwortlich.
Die Person, die das Fahrzeug übernommen hat, ist verpflichtet, alle Schäden zu entschädigen, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.
Unfälle, die von Fahrern unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht werden, gehen zu Lasten der Person, die das Fahrzeug übernommen hat.
Die Versicherung ist auf die angegebenen Deckungssummen begrenzt.
Jegliche rechtliche Haftung, die aus einem Unfall resultiert, ist auf die festgelegten Versicherungsgrenzen begrenzt.
E) Fahrzeugnutzung und Transport:
Das Fahrzeug darf nur von der Person genutzt werden, die es übernommen hat, und darf nicht an Dritte überlassen werden.
Der Fahrzeugbesitzer stellt das Fahrzeug nur zur Nutzung innerhalb der Türkei zur Verfügung, und die Ausfuhr des Fahrzeugs ins Ausland ist verboten.
F) Streitigkeiten und Gerichtsstand:
Streitigkeiten zwischen den Parteien werden von den Gerichten und Vollstreckungsbehörden in Izmir gelöst.
Die Person, die das Fahrzeug übernimmt, und der Übergeber werden die erforderliche Unterstützung für den Rechtsprozess leisten, um die Rechte des jeweils anderen zu verteidigen.
G) Schlussbestimmungen:
Die Person, die das Fahrzeug übernommen hat, hat das Fahrzeugübergabeformular vollständig gelesen und akzeptiert.
Änderungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vorgenommen werden.