Mietvertrag
1- PARTEIEN:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag von Kraftfahrzeugen (im Folgenden als "Allgemeine Bedingungen" bezeichnet) wurden zwischen Netur Otomotiv Sey. Acn. İnş. Taah. Ve Tur. San. Tic. Ltd. Şti. (im Folgenden als "EURAUTO" bezeichnet) mit Hauptsitz in Atıfbey Mh. 67 Sk. No:47 MIA PLAZA Gaziemir / İzmir und der natürlichen oder juristischen Person, die diesen Vertrag unterzeichnet (im Folgenden als "MIETER" bezeichnet), geschlossen.
2- DEFINITIONEN:
- VERMIETER (EURAUTO): Bezieht sich auf Netur Otomotiv Sey. Acn. İnş. Taah. Ve Tur. San. Tic. Ltd. Şti.
- MIETER: Bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Mietvertrags und dessen Anhänge unterzeichnet.
- BENUTZER/FAHRER: Bezieht sich auf die im Fahrzeugübergabeformular als berechtigte Fahrer angegebene(n) Person(en).
- FAHRZEUG: Bezieht sich auf das im Fahrzeugübergabe- und Rückgabeformular angegebene Kraftfahrzeug, das für die Nutzung durch den MIETER während der Mietdauer vermietet wird.
- ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Bezieht sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mietverträge von Kraftfahrzeugen.
- MIETVERTRAG: Bezieht sich auf den Vertrag, der Details wie Gruppe, Marke, Kennzeichen und andere Merkmale des gemieteten Fahrzeugs sowie Mietdauer, Mietgebühren, zusätzliche Produkte, Versicherungspakete und andere relevante Bedingungen enthält.
- FAHRZEUGÜBERGABEFORMULAR: Bezieht sich auf das Dokument, das die Übergabe des gemieteten Fahrzeugs an den MIETER bestätigt und Details wie Zustand, Kilometerstand, Tankfüllstand, Kennzeichen und andere relevante Informationen enthält.
- TÄGLICHE MIETGEBÜHR: Bezieht sich auf die Mietgebühr, die der MIETER für eine Mietdauer von maximal 24 Stunden zu zahlen hat, ausgenommen andere Kosten und Ausgaben.
- MONATLICHE MIETGEBÜHR: Bezieht sich auf die Mietgebühr, die der MIETER für eine Mietdauer von maximal 30 Tagen zu zahlen hat, ausgenommen andere Kosten und Ausgaben.
3- GEGENSTAND:
Gegenstand dieser Allgemeinen Bedingungen ist die Festlegung der Mietbedingungen für das Fahrzeug, das dem MIETER zur Nutzung überlassen wird, die Zahlungsbedingungen für die Miete und damit zusammenhängende Gebühren sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien.
4- DAUER:
Die Mietdauer beginnt an dem im Fahrzeugübergabeformular angegebenen Datum und Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug an den MIETER übergeben wird, und endet an dem im Fahrzeugrückgabeformular angegebenen Datum und Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug an EURAUTO zurückgegeben wird.
5- FAHRZEUGÜBERGABE UND -RÜCKGABE:
5.1 Der MIETER akzeptiert, dass das Fahrzeug in einem guten Betriebszustand mit allen notwendigen Ausstattungen (z. B. Ersatzreifen, Wagenheber, Werkzeug) übergeben wird, und verpflichtet sich, es im gleichen Zustand zurückzugeben, abgesehen von normalem Verschleiß.
5.2 Der MIETER ist dafür verantwortlich, den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe zu überprüfen und zu bestätigen. Beanstandungen müssen sofort erfolgen; andernfalls gilt das Fahrzeug als einwandfrei übergeben.
5.3 Der MIETER muss das Fahrzeug am vereinbarten Ort, Datum und Zeitpunkt zurückgeben. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs wird eine zusätzliche Mietgebühr gemäß dem Mietvertrag erhoben.
6- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
6.1 Der MIETER verpflichtet sich, die Mietgebühr und alle zusätzlichen Gebühren (z. B. Kraftstoff, Mautgebühren, Bußgelder) gemäß dem Mietvertrag zu zahlen.
6.2 Zahlungen müssen in der im Vertrag festgelegten Währung und auf die angegebene Weise erfolgen.
6.3 Wenn der MIETER die Zahlungen nicht rechtzeitig leistet, behält sich EURAUTO das Recht vor, Verzugsgebühren zu berechnen oder den Vertrag zu kündigen.
7- VERSICHERUNG UND HAFTUNG:
7.1 EURAUTO bietet eine Versicherung für das Fahrzeug gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen an. Der MIETER muss die Bedingungen dieser Versicherung einhalten.
7.2 Im Falle von Schäden oder Diebstahl haftet der MIETER für den Selbstbehalt oder Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.
a) Rufen Sie das EURAUTO-Kundencenter unter der Nummer 0 850 216 28 11 an, um Informationen zu erhalten.
b) Bewegen Sie das Fahrzeug nicht von seiner Stelle und besuchen Sie die nächstgelegene Polizeistation oder Gendarmerie, um einen Unfall-, Schadens-, Diebstahls- oder Verlustbericht sowie einen Alkoholtestbericht zu erhalten. Wenn ein Alkoholbericht nicht erstellt werden kann, stellen Sie sicher, dass die erforderliche Gesundheitseinrichtung den Alkoholbericht innerhalb von 2 (zwei) Stunden nach dem Vorfall ausstellt.
c) Machen Sie Fotos vom Fahrzeug an der Unfallstelle.
d) Sammeln Sie die Namen und Adressen der beteiligten Personen und Zeugen.
e) Akzeptieren Sie keine Haftung für Fehler, die nicht vorhanden sind.
f) Im Falle eines beidseitigen Unfalls holen Sie eine Fotokopie des Führerscheins, des Fahrzeugbriefs und der Versicherungspolice von beiden Parteien ein. (Falls der Fahrer einen ausländischen Führerschein hat, holen Sie eine Fotokopie seines Reisepasses und der Seite ein, die das letzte Einreisedatum in das Land angibt).
g) Lassen Sie das Fahrzeug nicht ohne die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zurück.
h) Geben Sie den Unfallbericht zusammen mit den entsprechenden Aufzeichnungen und Berichten innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall an EURAUTO weiter.
ı) Im Falle eines Unfalls mit Sach-, Todes- oder Körperschaden melden Sie den Vorfall sofort der nächstgelegenen Polizei- oder Gendarmeriestation oder den zuständigen Behörden.
7.3 Bei beidseitigen Unfällen muss der Verkehrsunfallbericht in folgenden Fällen von der Verkehrspolizei erstellt werden:
a) Wenn der Fahrer ein Fahrzeug ohne Führerschein benutzt,
b) Wenn der Fahrer minderjährig ist,
c) Wenn der Fahrer unter dem Verdacht steht, alkoholisiert oder geistig nicht gesund zu sein,
d) Wenn eines der beteiligten Fahrzeuge einem öffentlichen Institut gehört,
e) Wenn öffentliche Güter beschädigt wurden,
f) Wenn im Verkehrsunfall nur fremdes Eigentum beschädigt wurde,
g) Wenn eines der beteiligten Fahrzeuge keine Haftpflichtversicherung hat,
h) Wenn der Verkehrsunfall zu Tod oder Körperschaden führt.
7.4 Im Falle eines Diebstahls muss ein Diebstahlsbericht bei der nächstgelegenen Polizeistation oder Gendarmerie eingeholt werden, und der Fahrzeugschlüssel sowie die Fahrzeugpapiere müssen an EURAUTO übergeben werden.
7.5 Wenn das Fahrzeug durch Überschwemmung, Hagel oder Naturkatastrophen beschädigt wird, müssen entsprechende Berichte der Verkehrspolizei oder Gendarmerie sowie Wetterberichte der Meteorologischen Direktion über das Datum des Vorfalls eingeholt werden. Schäden, die durch Handlungen des Nutzers, wie das Abstellen des Fahrzeugs im Wasser oder das Starten des Motors im Wasser, verursacht werden, gehen zu Lasten des MIETERS.
7.6 Der MIETER ist für die Aufbewahrung des Fahrzeugs sowie aller zusätzlichen Gegenstände wie Schneeketten, Navigationsgeräte, Kindersitze und Dokumente, Zubehör und Ausstattungen verantwortlich, die im Mietvertrag und/oder dem Fahrzeugübergabeformular aufgeführt sind. Diese Gegenstände sind nicht durch die Schadens- oder Fahrzeugdiebstahlversicherung abgedeckt. Im Falle von Schäden, Verlust oder Diebstahl muss der MIETER den vollen Marktpreis zum Zeitpunkt des Vorfalls sofort und in bar an EURAUTO zahlen.
7.7 EURAUTO haftet nicht für den Verlust, Schaden, Diebstahl oder die Abnutzung von Gegenständen, die vom MIETER im Fahrzeug zurückgelassen oder mitgeführt wurden. Der MIETER kann unter keinen Umständen Ansprüche gegen EURAUTO geltend machen.
7.8 EURAUTO haftet nicht für Schäden, die durch Herstellungsfehler am Fahrzeug oder an Ersatzteilen entstehen.
7.9 EURAUTO haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs entstehen.
7.10 Auch wenn der MIETER Schadensversicherungs-Pakete bezahlt hat, sind diese Pakete ungültig, wenn sie im Widerspruch zu diesen allgemeinen Bedingungen und dem Mietvertrag verwendet werden, und der MIETER kann weder vom Versicherungsschutz noch von gesetzlichen Rechten profitieren.
7.11 Wenn der MIETER die Versicherungs-Pakete gemäß den im Vertrag und seinen Anhängen angegebenen Grenzen nutzen möchte, muss der MIETER die erforderlichen Beträge im Voraus in voller Höhe, zusätzlich zum Mietpreis, an EURAUTO zahlen. Falls der MIETER die Versicherungs-Pakete nicht vollständig und im Voraus bezahlt, haftet er für alle Schäden, Verluste, Entschädigungen, Abschreibungen und Gewinneinbußen in Bezug auf das Fahrzeug, den Fahrer, andere in den Unfall verwickelte Fahrzeuge und Dritte und muss alle solchen Kosten sofort an EURAUTO zahlen.
7.12 Bei einer Panne, einem Unfall oder einer Beschädigung des Fahrzeugs, bei denen der Nutzer nicht schuld ist, und wenn die Reparaturen länger als 24 Stunden dauern, wie im Unfallbericht festgestellt, wird ein Fahrzeugwechsel arrangiert. Der MIETER muss das temporäre Fahrzeug innerhalb von 1 (einem) Tag nach Benachrichtigung zurückgeben, dass die Reparaturen am Originalfahrzeug abgeschlossen sind. Wenn der MIETER die Rückgabe des temporären Fahrzeugs verzögert, muss er zusätzlich zur Mietgebühr des Originalfahrzeugs auch die Mietgebühr für das temporäre Fahrzeug zahlen. Für Schäden, die durch Benutzerfehler verursacht wurden, besteht keine Verpflichtung zum Fahrzeugtausch.
8. RÜCKGABE DES MIETFAHRZEUGS:
8.1 Wenn der MIETER das Fahrzeug vorzeitig zurückgeben möchte, entscheidet EURAUTO, ob eine Rückerstattung erfolgt oder nicht. EURAUTO behält sich auch das Recht vor, die Belohnung, Dienstleistungen oder Zahlungen für durch Kampagnen oder ähnliche Angebote erzielte Vorteile zu verlangen. Wenn die Mietgebühr im Voraus bezahlt wurde und das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wird, erfolgt keine Rückerstattung, und EURAUTO ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug während des Mietzeitraums verfügbar zu halten.
8.2 Der MIETER muss bei EURAUTO eine Verlängerung beantragen und eine schriftliche Genehmigung einholen. Wenn der MIETER den Mietzeitraum ohne schriftliche Genehmigung verlängert, wird das Fahrzeug als rechtswidrig in Besitz genommen betrachtet, und EURAUTO kann es ohne weitere Benachrichtigung oder gerichtliche Verfügung zurückfordern. Der MIETER erklärt sich damit einverstanden, in diesem Fall keine Ansprüche gegen EURAUTO geltend zu machen und auf solche Rechte zu verzichten. Der MIETER ist für alle Schäden oder Kosten verantwortlich, die durch die Rückforderung des Fahrzeugs durch EURAUTO entstehen.
8.3 Der MIETER muss das Fahrzeug, die Dokumente, das Zubehör und alle zusätzlichen Geräte im gleichen Zustand zurückgeben, wie er sie erhalten hat. Der MIETER haftet für alle Schäden oder Verluste, die nicht durch normalen Gebrauch entstehen, und muss den angegebenen Betrag sofort zahlen. EURAUTO hat das Recht, das Fahrzeug zu inspizieren und etwaige Schäden oder fehlende Gegenstände innerhalb von 30 Tagen nach der Rückgabe zu melden.
8.4 Wenn der MIETER das Rückgabeformular bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht unterschreibt, werden die von EURAUTO im Rückgabeformular angegebenen Informationen als gültig betrachtet. EURAUTO behält sich das Recht vor, die allgemeinen Bedingungen und den Mietvertrag ohne Zustimmung des MIETERS zu ändern oder zu aktualisieren.
8.5 Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben wird, wird dem MIETER eine Strafe auferlegt. Bei Verzögerungen von 1 Stunde oder mehr muss der MIETER 1/3 der täglichen Mietgebühr zahlen, bei Verzögerungen von 2 Stunden oder mehr 2/3, bei Verzögerungen von 3 Stunden oder mehr den vollen Tagessatz und bei Verzögerungen von 24 Stunden oder mehr den dreifachen Tagessatz für jeden zusätzlichen Tag.
9. KÜNDIGUNGSRECHTE, VERFALL DES VERTRAGS UND STRAFEN:
9.1 Diese allgemeinen Bedingungen und der Mietvertrag sind ab dem Unterzeichnungsdatum wirksam und enden automatisch, wenn das Fahrzeug gemäß dem Mietvertrag, dem Fahrzeugübergabeformular und den allgemeinen Bedingungen zurückgegeben wird, ohne dass eine weitere Benachrichtigung erforderlich ist. EURAUTO behält sich das Recht vor, seine Rechte auch nach Beendigung des Vertrages geltend zu machen.
9.2 EURAUTO kann den Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen jederzeit einseitig und ohne weitere Benachrichtigung oder Strafe während des Mietzeitraums kündigen, ohne einen Grund anzugeben.
9.3 Wenn der MIETER sein Geschäft aufgibt, Insolvenz oder Liquidation beantragt, Vollstreckungsmaßnahmen unterliegt, Zahlungen nicht rechtzeitig leistet oder die angegebenen Kreditkartendaten blockiert, reduziert oder storniert werden, kann EURAUTO den Vertrag ohne weitere Benachrichtigung kündigen.
9.4 Nach der Kündigung des Vertrages ist der MIETER verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 3 Stunden an dem im Mietvertrag und/oder Fahrzeugübergabeformular angegebenen Ort zurückzugeben. Wenn der MIETER dies nicht tut, kann EURAUTO das Fahrzeug ohne weitere Benachrichtigung zurückfordern, und der MIETER verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen EURAUTO.
9.5 Bis das Fahrzeug zurückgegeben oder zurückgefordert wurde, bleibt der MIETER für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag und den allgemeinen Bedingungen verantwortlich, und EURAUTO ist von jeglicher Haftung befreit.
9.6 Der MIETER muss alle Mietgebühren, Verspätungsstrafen, Mehrwertsteuer und alle anderen Gebühren im Zusammenhang mit dem Mietzeitraum, einschließlich des Verzugszinses, der von der Zentralbank der Türkei festgelegt wird, zahlen, auch wenn das Fahrzeug zurückgegeben oder zurückgefordert wurde.
9.7 Der MIETER verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von 3 Stunden nach dem Kündigungsdatum zurückzugeben, und bei Verspätung erkennt er die Strafen für Verspätung gemäß den Bedingungen an.
10. ÜBERTRAGUNG, ABTRETUNG, UNTERMIETUNG UND BESCHLAGNAHMEVERBOT: Der MIETER darf den Mietvertrag und die allgemeinen Bedingungen ohne schriftliche Genehmigung von EURAUTO nicht an eine andere Person abtreten oder übertragen. Das Fahrzeug darf ohne schriftliche Genehmigung von EURAUTO nicht untervermietet oder weitergegeben werden, und es darf nicht ohne die schriftliche Zustimmung von EURAUTO ins Ausland gebracht werden. Wenn der MIETER das Fahrzeug mit Genehmigung ins Ausland bringt, trägt er alle damit verbundenen Kosten und Haftungen.
11. BEWEISE: Im Falle eines Streits werden die Aufzeichnungen und Bücher von EURAUTO als endgültiger Beweis akzeptiert.
12. VERTRAULICHKEIT UND KOMMUNIKATION: Die Parteien vereinbaren, dass alle während des Mietprozesses geteilten geschäftlichen und beruflichen Informationen vertraulich sind, und diese Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Der MIETER ist dafür verantwortlich, notwendige Änderungen der Kontaktinformationen vorzunehmen, und EURAUTO wird die angegebenen Kontaktdaten verwenden, um Benachrichtigungen zu senden.
13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT: Der Mietvertrag unterliegt dem türkischen Recht, und alle rechtlichen Streitigkeiten werden von den zuständigen Gerichten in Istanbul, Türkei, behandelt.